Immer wieder kommt es vor, dass Polizisten bei Kontrollen härter vorgehen als erlaubt. Doch selbst wenn die Betroffenen Anzeige erstatten, angeklagt werden die groben Beamten aufgrund dessen nur sehr selten. Anhand eines konkreten Falls vom Februar 2017, der sich in der Stuttgart-Innenstadt zugetragen hat; es soll da ein Polizist, der zu einem Autounfall gerufen wurde, einen wehrlosen Mann angegriffen haben, Videos und ca. 200 Fotos würden das beweisen, stellt der ARD-Beitrag folgende Fragen: „Gibt es rechtswidrige Polizeigewalt in Deutschland? Wie häufig kommt sie vor? Und vor allem: Wird gegen die beteiligten Beamten ordentlich ermittelt? Die Recherchen fördern erschreckendes zu Tage: Oftmals werden Opfer von rechtswidriger Polizeigewalt ein zweites Mal zum Opfer, weil die beteiligten Beamten abgestimmte dienstliche Erklärungen abgeben, die das Opfer belasten.“ Auch in dem angeführten Fall leugnete der Polizist, Gewalt ausgeübt zu haben und gibt vielmehr an, selbst angegriffen worden zu sein.
Die dem Bericht zugrunde liegende Auswertung bezieht sich auf Zahlen der Jahre 2010 bis 2016. Demnach gab es 2016 insgesamt 2383 Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte wegen Anfangsverdachts auf rechtswidrige Gewalt, davon wären 2132 dieser Verfahren eingestellt worden. In nur drei Prozent der Verfahren gegen Beamte wird tatsächlich Anklage erhoben.
In seinem Bericht nennt Singelnstein als Grund für die zahlreichen, eingestellten Verfahren die „besondere institutionelle Nähe der ermittelnden Behörden, also Polizei und Staatsanwaltschaft, zu den beschuldigten Polizeibeamten.“ Er ist überzeugt davon, dass es besser wäre, „das Ganze auf eine Art und Weise zu lösen, wie das auch andere Länder tun, das heißt eine eigenständige Institution zu schaffen, die auch für solche Vorfälle zuständig ist.“ Ein hochrangiger Polizeibeamter schließt sich Singelnstein an: „Ich kenne die Statistiken. Das ist rechtswidrig, was da passiert“, bestätigt er „Report Mainz“. „Da wird nicht sauber ermittelt. Meines Erachtens gehört eine unabhängige Prüfungsstelle dazwischen geschaltet, die ordentlich ermittelt.“
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https://tarnkappe.info/polizeigewal...in-neun-von-zehn-verfahren-eingestellt/Quelle
Autor: Antonia
Originalbeitrag auf Tarnkappe.info