Das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) wurde 1979 als unabhängiges, interdisziplinär arbeitendes Forschungsinstitut gegründet. Es soll als selbstständige Forschungseinrichtung eine praxisorientierte kriminologische Forschung betreiben und fördern und arbeitet im Rahmen eines Kooperationsvertrages eng mit der Universität Göttingen zusammen. Finanziert wird das KFN vom Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur im Rahmen einer institutionellen Förderung.
Untersucht wurden in sieben Städten, nämlich Düsseldorf (zehn Kameras), Mönchengladbach (7), Aachen (7), Essen (16), Dortmund (14), Duisburg (19) und Köln (25), wie sich dort Sexualtaten, Raubüberfälle, Körperverletzungen, Sachbeschädigungen, Drogendelikte und Diebstähle entwickelt haben. Dabei wurde der videoüberwachte Bereich genauso analysiert, wie auch das übrige Stadtgebiet. Die Auswahl gerade dieser Städte ist dadurch begründet, dass sowohl für die Zeit vor, als auch nach Umsetzung der Maßnahme ein hinreichender Untersuchungszeitraum für die wissenschaftliche Analyse zur Verfügung stand.
Im Ergebnis stellte man fest, dass z.B. in Aachen die Kriminalität im Videobereich um neun Prozent zurückgegangen ist, während sie im übrigen Stadtgebiet sogar um 13 Prozent sank. Dortmund verzeichnete einen Anstieg im videoüberwachten Bereich um vier Prozent, im nichtüberwachten Bereich um elf Prozent. Gegenteilige Effekte wurden in den übrigen fünf Städten erzielt. In Duisburg waren die Unterschiede, mit einer Abnahme der Straftaten im Videobereich um 42 Prozent, im übrigen Stadtgebiet um nur sieben Prozent, besonders deutlich.
In Anbetracht der Ergebnisse zog man in dem Forschungsbericht die folgende Bilanz: »Die Videobeobachtung hat nur in einer Stadt zu einer nennenswerten Reduktion des Kriminalitätsaufkommens beigetragen. Der beobachtete Effekt fiel darüber hinaus sehr schwach aus. In zwei weiteren Städten ergaben sich allenfalls Tendenzen in diese Richtung, und in einer Stadt zeigte sich sogar ein Effekt in die gegenteilige Richtung. […] Der wissenschaftliche Nachweis eines allgemein kriminalitätsreduzierenden Effekts der Videoüberwachung konnte bisher allerdings nicht überzeugend geführt werden. Für städtische und zentrumsnahe öffentliche Plätze fallen die Effekte sehr unterschiedlich aus, lediglich für die Eindämmung der Kriminalität in Parkhäusern und auf Parkplätzen sowie des Raubes und Diebstahls im öffentlichen Personennahverkehr erweist sich die Videoüberwachung nach bisherigen Befunden als wirksam (Welsh & Farrington, 2009). Bezüglich des Nutzens für die polizeiliche Ermittlung und Aufklärung ist die Befundlage uneindeutig.«
Professor Dr. Thomas Bliesener, Direktor des KFN gibt bei den Forschungsresultaten zu bedenken: »Sieht man sich nur die Prozentzahlen an, könnte man vermuten, in der Mehrzahl der Städte gebe es einen positiven Effekt.« Jedoch hätten diese Zahlen nur sehr geringe Fallzahlen zum Inhalt und wären deshalb auch mit Vorsicht zu betrachten. Man habe aus diesem Grund ein weiteres statistisches Verfahren (Odds ratio) angewandt: »Dabei kam heraus, dass die Videoüberwachung nur in Duisburg zu einer nennenswerten Abnahme der Kriminalität beigetragen hat.« Auch hier sei der Effekt aber sehr schwach gewesen.
Das Fazit des Forschungsergebnisses ist dementsprechend: »Würdigt man die bisherige Forschung zusammenfassend, lässt sich feststellen, dass die Videobeobachtung nicht uneingeschränkt bejaht werden kann«, heißt es in der Studie. So könnten Diebstähle noch am ehesten durch Videoüberwachung verhindert werden, da der Ablauf geplant wäre, bei Gewaltdelikten, wo die Taten oftmals im Affekt geschehen, bringt eine solche Überwachung keinerlei Nutzen.
Bildquelle: endus3r, thx! (CC0 Public Domain)
https://tarnkappe.info/studienergeb...kt-kriminalitaetsrate-nur-geringfuegig/Quelle
Autor: Antonia
Originalbeitrag auf Tarnkappe.info