GEZ-Gebühren - Zahlung verweigern. Wer will's testen?

ich brauche monatlich weniger as 1000€ (alles was du aufgezählt hast inkl. Auto und allgemeinem Versicherungskrams)

ich behaupte einfach mal, dass sowas in einer stadt wie hamburg beispielsweise unmöglich ist, in kombination mit dem satz 'man lebe definitiv nicht schlecht'.

davon mal abgesehen frage ich mich, wie man mit 1000 euro im monat überhaupt zu einem auto kommen soll, geschweige denn möbel und den ganzen schund den man in einer wohnung haben muss.

man sollte in die monatlichen kosten auch bitte ALLE anschaffungskosten mit reinrechnen.
 
Sowas klappt auch nur auf dem Land. Ich brauche 1000€ für die Miete und mein Auto. Gegessen oder sonst was hab ich dann noch nicht. 17,50 brauch in an zwei Tagen Benzin um zur Arbeit zu kommen. Von dem her...
 
Nach offizieller Definition wohne ich (in guter Lage) sogar in einer Großstadt! :p

Aber gut, war auch nur ein Beispiel wegen der "Armut"-Geschichte. Wir schweifen vom Thema ab. ;)
 
@Maxwell
Dass das nicht aus Steuern finanziert wird hat einfach was mit dem Unterschied zwischen Steuer und Beitrag zu tun.
Eine Steuer ist nicht zweckgebunden. dh du kannst keine Steuer "für" etwas erheben sondern nur "auf" etwas. Was mit dem dadurch eingenommenen Geld gemacht wird, ist nicht festlegbar. Außerdem gibts da noch Probleme bei den Gesetzgebungskompetenzen (das wäre jetzt aber genauer zu prüfen und zu kompliziert).
 
Was ich ursprünglich meinte war die Differenzen zwischen den lächerlichen 17,50, und den anderen Beträgen. OK, ich Zahl für ne Menge scheiß aber geiler Wars wenn wo anders Beträge weniger werden würden. Ich mein meine Abgaben sind 2000€ oder so. Und davon wird nur Müll finanziert. Also echter scheiß wie seltsame Boote von der Bundeswehr im Mittelmeer für 2 Millionen am Tag oder so... DAS geht mir auf den Sack!
 
Dass man keine "GEZ-Steuer" einführen kann weiß ich, ich glaube aber nicht, dass es undenkbar wäre den GEZ-Krams einfach aus den allgemeinen Steuereinnahmen zu finanzieren (z.B. durch Anhebung der Einkommenssteuer um ein paar Promill, sodass im Mittel dasselbe bei rumkommt). Ist aktuell eben nicht so vorgesehen, glaube aber nicht, dass das unmöglich wäre.
Damit könnte man eben auch mit einem Schlag mal den riesigen Verwaltungsapparat loswerden.
 


Sind die 40 Stunden bei einem Mindestlohn Job Pflicht?
Da wird doch bestimmt vom Arbeitgeber wieder getrickst in dem man Arbeitsverträge mit weniger Stunden gibt.

Ich kann sogar sagen das es so ist, weil es in dem Betrieb wo ich arbeite so ist, die haben zwar Mindestlohn, aber sehr wenig Stunden.
Bin jetzt da zwar keine Vollzeitkraft, habe aber wenigstens einen ordentlichen Stundenlohn, dennoch finde ich die 17,50 Euro im Monat viel, das könnte ich in andere Dinge besser investieren.

Auf die Ebene wie eine Internet Fflatrate den Beitrag zu setzen finde ich ziemlich weit her geholt, für eine Internet Flatrate zahlt man ja für etwas das man auch nutzen möchte und wie bereits erwähnt ist es freiwillig.
 
@Maxwell. Da die Verteilung der Steuergelder aber immer wieder neu geregelt wird, wären die ÖR abhängig von den Politikern, die dann über ihre Finanzierung entscheiden.
Staatsferne und der Unabhängigkeit wären damit vergessen. Das BVerfG hat in seinem 8. Rundfunkurteil 1994 nochmal klargemacht, dass das nicht mit den Anforderungen an den öffentlich rechtlichen Rundfunk vereinbar ist.
Eine Finanzierung aus Steuermitteln ist also eindeutig nicht möglich.
 
Das ist ja nicht gerade ein Naturgesetz, eine ganze Menge anderer Länder handhaben das so oder ähnlich. Wenn der Wille da wäre, ließe sich das sicherlich mit einer Gesetzesänderung hinbiegen.
Arbeitest du eigentlich bei der GEZ? :p

Es müssen Stundenzettel geführt werden, damit man zumindest auf den vereinbarten Stundenlohn kommt (und nicht das doppelte gratis arbeitet). Eine Pflicht jemandem eine volle Stelle zu geben gibt es natürlich nicht.
 
Nein, kein Naturgesetz aber das Grundgesetz. Da sind Gesetzesänderungen recht schwieirg. Besonders wenn es um die ersten 20 Artikel, die sogenannten Grundrechte, geht.
Und bei anderen Ländern hast du dann eben die Voraussetzungen der Staatsferne und der Unabhängigkeit nicht. Das kann dann im schlimmsten Fall zu einer Art Staatsfernsehen wie in der DDR ausarten.
Nehmen wir Ungarn als Beispiel.
 


In unserem Betrieb läuft alles über Stechuhr.
Wie kommst Du auf Stundenzettel?
Bestimmt ist das bei Zeitarbeitsfirmen so.
Der Mindestlohn wurde aber für andere Jobs auch erfunden. Ich finde das hat wenig Sinn, denn dafür geben die Betriebe eben Verträge mit wenig Stunden, also müsste noch ein Gesetz für Mindeststunden her.

Aber genug davon, geht ja hier um GEZ, nicht um Mindestlohn.
 
Zuletzt bearbeitet:
Läuft ja auf dasselbe hinaus, habe "Stundenzettel" als Synonym zu "Arbeitszeiterfassung" gebraucht.
 
Ich sehe bei den ÖR schon deutliche Staatsfernsehen-Tendenzen. Ganz deutlich zuletzt im Lokführerstreik, der Ukraine-Berichterstattung und Pegida. Wenn das ÖR-Fernsehen zur Partei wird und versucht, Meinungen zu beeinflussen und Stimmung zu machen ist es nicht mehr auf einem Weg, den ich finanziell unterstützen will.
 
Staatsferne und der Unabhängigkeit wären damit vergessen. Das BVerfG hat in seinem 8. Rundfunkurteil 1994 nochmal klargemacht, dass das nicht mit den Anforderungen an den öffentlich rechtlichen Rundfunk vereinbar ist.

Richtig, staatsferne.. und insbesondere "Siehe auch". Passt bestimmt so, mit der Staatsferne, sie voll mit politischen Vertretern sind. :unknown:
 
Ich frage mich, warum sich die GEZ (bleib mal bei dem Namen und nicht den Neuen, der nicht mal in die Rückschein Spalten passt) einer Bargeldzahlung so sehr verwehrt. Geld ist Geld, ist ja nicht so, dass es in irgendeiner Fremdwährung gezahlt wird dabei.
 
Wegen dem Verwaltungsaufwand.

@Staatsferne: Natürlich kann man Kritik üben an der Berichterstattung des ÖR zu gewissen Themen, und auch an der Besetzung des Aufsichtsrat usw. Letzteres muss afaik sowieso neu geregelt werden da das BVerfG das ebenfalls als nicht mit der Unabhängigkeit vereinbar gesehen hat. Aber in der Summe muss man doch mal festhalten, dass das ÖR einen relativ gutes Niveau hat, zumindest was den politischen Auftrag angeht.
 
Ich bin Anfang 2014 umgezogen und hatte bis dato nichts von der GEZ vernommen. Nach einem Jahr habe ICH mich dann mal bei der GEZ gemeldet und um Anmeldung gebeten.

Urplötzlich wie aus dem Nichts tauchte ein Brief über ein von der GEZ angemeldetes Konto auf. Nachdem mein Lachkrampf vorrüber war und Rückfrage wo das denn her kommt meinte man lapidar:

GEZ:"Ja wir haben Ihre Frau letztes Jahr angemeldet! Wir hatten Ihnen Post zukommen lassen!"
Ich:"Wenn dem so wäre hätten Sie ja auch schon Geld erhalten gelle?"
GEZ:"Egal der Betrag ist noch offen und muss gezahlt werden!"
Ich:"Nein das zahle ich nicht. Das haben Sie selber verschuldet also stehen Sie auch dafür gerade. Ich habe mich jetzt angemeldet und gut ist!"
GEZ:"Ok dann löschen wir das alte Konto. Aber dennoch müssen Sie zahlen. Wir hatten Sie per Post informiert!"
Ich:"Ja dann wünsche ich Ihnen viel Glück beim Versuch den Betrag zu vollstrecken jenes zu beweisen. Als "Behörde" tragen Sie die unmittelbare Beweislast für die Zustellung der Anmeldung, Mahnungen und Beitragsbescheide! Wiederhören!"

Jetzt kam vor drei Monaten der Festsetzungsbescheid dem ich direkt mal mittels § 58 & 59 aus dem VwVfG widersprochen hatte. Lustige Antwort "Sie geben an der Rundfunkstaatsvertrag gelte für Sie nicht...." mal davon ab das ich das nie gesagt haben schrieb ich zurück "Sie geben an, dass VwVfG gelte für Sie als "Behörde" nicht......" mal sehen was und ob was kommt.
 
Zuletzt bearbeitet:
50% Off-, 50% Ontopic, aber 100% lustig:

Genial ist die Argumentation Helges, ohne Rundfunkgebühren hätte es den 11. September nie gegeben :cool:
 
@Tsherno
Ich muss leider sagen, dass ich aus deinem Beitrag nicht ganz schlau werde..
Wer hat was geschrieben?
Du hast einem Festsetzungsbescheid mit einem § aus dem VwVfG widersprochen? Mit welchem?

Ansonsten: Deine Beitragspflicht beginnt nicht mit der Anmeldung sondern mit dem Zeitpunkt, in dem du eine Wohnung beziehst für die nicht bereits bezahlt wird. Frühestens aber 1.1.2013.
Die müssen auch nicht beweisen, dass sie dir einen Infobrief geschickt haben, sondern nur den Erhalt des Beitragsbescheides. Das können sie jetzt, weil du ja schriftlich darauf geantwortet hast.
Die Argumentation mit dem nicht erhaltenen Bescheid hast du dir also selbst verbaut.
Mit dem VwVfG weiß ich nicht was du da geschrieben haben willst.
Je nachdem welches du meinst schau dir mal §2 Ausnahmen vom Anwendungsbereich an.
Ist da zufällig die für dich zuständige Landesrundfunkanstalt genannt? Dann weißt du warum die glauben, das dieses Gesetz nicht für sie gelte.
 
@Schattenfresser: Habs ein wenig verständlicher gemacht. Du hattest Recht. War schwer zu verstehen. :(

Ich hoffe ich konnte Klarheit schaffen. Hier in NRW, wurden Düsseldorf vom VwG schon mehrere Vollstreckungsverfahren an die GEZ zurückgegeben da man die Wirksamkeit der Anmeldung und/oder Bescheide nicht nachweisen konnte. Also genauer gesagt: eine Mitteilung an den Schuldner, dass eine Anmeldung erfolgte und Beiträge fällig sind. Das VwG erließ eine Beschluss, dass die Zwangsvollstreckung eingestellt werden muss. Ich warte seit drei Monaten auf den Vollstrecker.

§ 2 VwVfG gilt nur für den WDR nicht jedoch für den Beitragsserive. Die § im VwVfG beißen sich meiner Meinung nach.
 
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