Muss ich für Schäden am Haus aufkommen?

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Bernd

NGBler
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Ich wohne in einem Apartment zur miete. Als ich hier einzog waren hier waren an den Fenster Holzklappen angebracht, diese waren schon damals in einem sehr schlechten zustand. Es war bereits als ich ein Zog ein Scharnier gebrochen. Mit der Zeit wurde es immer weiter beschädigt und inzwischen sieht es sehr hässlich aus.

Heute sagte mir die Verwaltung in einem Brief das ich mich darum kümmern solle, sonst würden sie es auf meine Kosten entfernen lassen. Meine frage, muss ich dafür zahlen? Meiner Meinung nach macht das keinen Sinn das ich dafür zahlen soll, Ist ja nicht mein Eigentum.
 
Wenn es unter Klein-Reparaturen fällt dann schon. Nur ich weiss gerade nicht was du genau meinst. Aber irgendwelche Fensterreparaturen sind wohl kaum als "Klein" anzusehen.
 
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  • #3
Die möchten halt das ich es wegreiße, darauf habe ich aber keine Lust. Zu viel arbeit, und am ende habe ich ja nichts davon. Da muss ich mich aus dem Fenster lehnen, dann muss ich auch noch da tum schrauben und darf am ende den Müll auch noch entsorgen, und wozu das ganze?
 
Mal Frei aus Immonet kopiert:

"Welche Mängel und Schäden sind Vermietersache?
Nach Gesetzeslage gilt: Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter die Wohnung in einem ordnungsgemäßen und fehlerfreien Zustand zu übergeben und diese während der Mietzeit zu erhalten.
Wohnungsschäden, die auf normalen Verschleiß während der Nutzung von Haus oder Wohnung zurückzuführen sind, müssen somit vom Vermieter behoben werden, wenn der Mieter seine Wohnung normal nutzt. Dazu zählen kleine Beschädigungen in der Fensterfassung, ein abgenutzter Fußboden, Schimmel, Befestigungsschäden von Nägeln oder Dübeln sowie Abnutzungen an sanitären Einrichtungen. Typische Verschleißerscheinungen sind außerdem verstopfte Rohre oder Leckagen an Leitungen. Grundsätzlich haftet der Vermieter, wenn ihn ein Verschulden an der Entstehung des Schadens trifft. Aber auch wenn der Vermieter nicht selbst verantwortlich ist, wie z.B. das Ersetzen von Fenstern, die aufgrund von Silvesterraketen zu Bruch gegangen sind, muss der Vermieter solche Mängel instand setzen."

Klingt für mich so: -> Kleines Scharnier ersetzen musst du machen. Ganzes Fenster ersetzen, Vermietersache. Nen Foto wäre nett zur Besseren Einschätzung.
 
Ach ich glaub ich weiss was du meinst.

Das ist nun die Frage. Es wird ja wohl eher kosmetischen Nutzen haben. Fenster sind weiterhin dicht und funktionstuechtig. Aber ich nehme an, ohne jetzt das Mietrecht etc. genau zu kennen, dass du das selber machen kannst/darfst oder eben der Vermieter das macht, aber dich zur Kasse bittet. Ist in dem Sinne ja kein Mietmaengel. Da funktioniert halt ein Schanier an einer Holz"klappe" nicht korrekt, was aber deine ln Wohnkomfort nicht wirklich einschraenkt.

*edit:
Du meinst sowas oder?
 
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  • #6
Jetzt bin ich ein wenig verwirrt. Ich glaube ich frage einfach mal hier jemanden denn ich kenne. Danke für die Hilfe.
 
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  • #8
Wenn es darauf ankommt wie aufwendig es ist dann ist es doch schwer so etwas online zu klären. Da zeige ich das lieber jemanden.

Es geht dem Vermieter darum das es hässlich aussieht weil es so krumm nach unten hängt. Es soll nicht ersetzt werden weil außer sowieso niemand so etwas am Fenster hat.
 
Die möchten halt das ich es wegreiße, darauf habe ich aber keine Lust. Zu viel arbeit, und am ende habe ich ja nichts davon. Da muss ich mich aus dem Fenster lehnen, dann muss ich auch noch da tum schrauben und darf am ende den Müll auch noch entsorgen, und wozu das ganze?

Bisher hast Du ja wenig Info gegeben, um was und wieviel Teile genau es sich handelt.

Für mich klingt es nach einer Mücke, die bockig zum Elephanten gemacht wird. Nur meine Vermutung: Zwei (oder wieviele?) Fenster mit jeweils zwei Holzklappen davor, die mit insgesamt 16 Schrauben befestigt sind? Den Akku-Schrauber zur Hand genommen und in 5 Minuten ist das Ding erledigt. Und die Teile kommen in den Keller und werden bei der nächsten Gelegenheit mit auf den Sperrmüll geworfen. Klingt nach ähnlich viel Arbeit, wie den Thread hier zu erstellen.

Korrigier mich, wenn es anders ist.
 
Wenn du mal vernünftige Infos und auch ein Foto bringen könntest, könnte man dir hier bestimmt auch helfen... :rolleyes:

Btw. bist du als Mieter nicht für Außenarbeiten an der Fassade zuständig.
 
Anhand der Beschreibung würde ich auf Fensterläden tippen.

Also die roten Holzflügel hier:



Und die sollten eigentlich Vermietersache sein, sofern du sie nicht dort angebracht hast.
 
So verstehe ich das auch, dass es sich um normale Klappläden für die Fenster handelt. Und diese sind definitiv Vermietersache, sofern nicht dein eigenes Verschulden vorliegt (durch Unsachgemäße Handhabung kaputt gemacht o.ä.)
 
Er soll einfach ein Bild machen dann kann man auch helfen. Son blödes drumherumgelabere kann ich ja richtig gut leiden. :dozey:
 
Anhand der Beschreibung würde ich auf Fensterläden tippen.

Also die roten Holzflügel hier:


Und die sollten eigentlich Vermietersache sein, sofern du sie nicht dort angebracht hast.

Nee, die musst du nicht ersetzen, die sind doch noch gut.

In der Zeit, die der TS hier auf Antwort wartet, hätte ich schon 3x mein Werkzeug ausgepackt und das Ding abgeschraubt.
 
Das wird ja noch besser:
Wenn er die wegmacht sagt die Verwaltung später womöglich, dass er die abgerissen hat und daher für neue aufkommen muss. Oder nach dem abreißen siehts immer noch hässlich aus wegen Rückständen oder Verfärbungen.


phreak, lies Nerephes' Beitrag noch ein zweites mal.. ;)
 
Sehr interessantes Thema!
Zu aller erst frage ich mal, was in deinem Wohnungsübernahmeprotokoll drin steht!?
Ist hier nichts geregelt, oder erfasst, warst du schön blöd, und hast dir vermutlich ein Eigentor geschossen...

Da es sich hier aber nicht um das INNERE der Wohnung, also den Wohnraum selbst handelt, fällt so eine Reparatur eigentlich NICHT in den Aufgabenbereich des Mieters. Es sei denn, du hast sie selbst beschädigt / kannst für den Schaden haftbar gemacht werden.
Denn solche Fensterläden dienen in erster Linie dazu, das Haus und die Wohnsubstanz zu schützen, sie erfüllen für dich als Mieter theopraktisch eigentlich keinen anderen Nutzen. Das ist wiederum Aufgabe des Vermieters solche Installationen zu Warten / Ersetzen oder an zu schaffen.
Ich vermute mal, dass es sich dabei ähnlich wie bei Regenrinnen verhalten wird. Es ist nicht statthaft, dass neue Regenrinnen den Mietern am Ende des Jahres in Rechnung gestellt werden!

Anders sieht es aus, wenn ein dämlicher Mieter Laub fegt / auf dem Dach entsorgt und dieses in die Regenrinnen schrubbt, und dadurch die Häuserfassade ( die erst Monate zuvor frisch gestrichen war ) versaut...
 
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  • #17
wenn ein dämlicher Mieter Laub fegt / auf dem Dach entsorgt und dieses in die Regenrinnen schrubbt

Wer macht denn so etwas?

Ich kann mir das gerade nur etwas schwer vorstellen, fegt der Mieter laub auf dem Dach (wenn ja wieso?) oder fegt er draußen vor der Tür und mach sich dann die mühe das Laub aufs Dach zu tragen nur um es dann in die Regenrinne zu schubsen?
 
Klare Sache: Außenfasssade ist Angelegenheit des Vermieters bzw. Verwalters. Ohne wenn und aber.

Selbst Holzfenster müsste ein Mieter nur innen streichen, nicht außen. Wenn es sich um Holzklappläden handelt, wie auf dem Bild von Nerephes, dann sowieso nicht. Aber der T.S. Bernd hat es bislang leider nicht für notwendig erachtet, das Ganze selber besser darzustellen oder zu beschreiben.

Als Mieter sollte man sowieso auch Mitglied in einem DMB Ortsverein sein (Deutscher Mieterbund).
 
Die Frage ist doch eher, will ich fuer so eine Kleinigkeit, die mich 10min meiner Zeit kosten wuerde, ein Fass aufmachen und mit dem Vermieter streiten?
 
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