LTO: Ein amerikanischer Drohnenangriff ist erstmals Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens in Deutschland. Gegen wen wird ermittelt und wie lautet der Vorwurf?
Safferling: Der Vorwurf lautet auf Kriegsverbrechen und es wird wegen Verstößen gegen das Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) ermittelt. Das VStGB stellt es unter Strafe, wenn im Zusammenhang mit einem internationalen oder nichtinternationalen bewaffneten Konflikt eine nach dem humanitären Völkerrecht zu schützende Person getötet wird.
Ermittelt wird zunächst einmal gegen unbekannt. Für eine Strafbarkeit wird es in erster Linie darauf ankommen, wer die Drohne gesteuert und abgefeuert hat - was man im Moment noch nicht weiß. Außerdem könnte auch derjenige, der den Befehl zum Abschuss erteilt hat, zur Verantwortung gezogen werden. Die Ermittlungen werden deshalb entlang der militärischen Befehlsketten nach oben führen.