Ich will erst mal auf Zeit spielen! Bis zum 26.11. muss die Zahlung erfolgt sein. Reicht es also wenn ich am 21. oder so den Brief mit der modifizierten UE raus schicken per Einschreiben? Wie viel Zeit gewinne ich dann damit ca.? So 14 Tage?
Mit der mod UE solltest du nicht warten. Eventuell wurden weitere Rechte verletzt (etwa geschützte Songs, die innerhalb der Folge abgespielt wurden). Diese können natürlich ebenfalls von Rechteinhabern bzw. deren Vertretern abgemahnt werden. Daher
jetzt die UE raus schicken. Dann sind nachträgliche Forderungen nichtig.
Das mit dem Lehrgeld will ich in dem Fall nicht einsehen. TWD läuft über all im Internet für Umme wieso soll ich dann zahlen.
Nun a. zahlen Sender und auch (legale!) Online-Streamingdienste eine gewisse Gebühr für das Ausstrahlen der Sendung. Du nicht.
In diesem Sinne geht dem Rechteinhaber tatsächlich Geld verloren. b. Darf ein Rechteinhaber mit seinem Werk tun und lassen, was er will. Er darf es auch verschenken. Das ist erst mal
sein exklusives Recht. Dir steht das Recht (auch hier: erstmal) nicht zu.
Ein wirklicher schaden ist ja der so genannten WVG Medien GmbH nicht entstanden.
Wie ich oben schon erklärt habe, ist tatsächlich ein Schaden entstanden. Aber selbst wenn, würde das überhaupt keine Rolle spielen.
Hätte ich einen Film gesaugt, der im Kino läuft oder als BD bzw. DVD zu kaufen ist, hätte ich es verstanden. Mal Hand aufs Herz.. die meisten saugen weit über 800€. Ich selber habe aber eine riesige BD und DVD Sammlung und Lovefilm Abonnements usw. Da will mir das einfach nicht in den Kopf.
Nochmal, es geht hier nicht um das Downloaden. Das wäre nämlich bei einem Streitwert von vielleicht 5Euro (Zivilrecht!) lächerlich, da rentiert es sich nicht mal eine Abmahnung zu schreiben. Es geht darum, dass du bei dem Torrent den Film gleichzeitig verbreitet hast.
@elgitarre: Ich glaube, auch wenn es eine befreundete Anwältin ist, wird die sich hüten irgendetwas "so" zu sagen. Das hat einerseits etwas mit Haftung zu tun und andererseits, dass eine Rechtsberatung afaik nicht kostenlos durchgeführt werden
darf. Kann also böse ausgehen, wenn man da seinem Mandanten etwas falsches sagt.
So juck finde ich das eben nicht. Nicht alles was Gesetz ist sollte auch als gerecht betrachtet werden.
Recht haben und Recht bekommen sind eben 2 verschiedene Dinge. Das erste spielt in unserem Staat leider absolut keine Rolle. Für dich ist nur das zweite relevant.
@MisterM: Wenn die Sache vor Gericht gehst, bist du auf einem Kosten- und Zeitniveau, das du beim besten Willen nicht möchtest. Egal, ob du letztlich siegreich (und nein, das ist nicht der Fall!) raus gehen wirst, oder nicht. Tu dir das nicht an!
Das Problem mit "irgendwelchem Standardmist" ist eben, dass die Gegenseite sich genau auf dieses Gebiet
spezialisiert hat und du mit irgendwelchem Standardmist wesentlich teurer und häufig nachteiliger aus der Sache heraus gehst, als wenn du selbst den Fachanwalt auf deiner Seite hast. Wie gesagt, Recht haben und Recht bekommen sind 2 paar Schuhe.
@kuhmuh: Auch eine Abmahnung per Mail entfaltet volle Wirksamkeit. Manche Abmahner schicken dir gerne, sofern sie an deine Mail kommen, zuerst eine Mail und ein paar Tage später ist das Schreiben dann auch per Post in deinem Briefkasten. Eigentlich darfst du dich freuen, wenn das Schreiben per Mail kommt, weil du da doch einen wesentlich größeren Zeitraum zum reagieren hast. Per Post kommt das Schreiben häufig so knapp, dass du meist nur 1-2 Tage bis zum Fristende hast.
Dort anzurufen halte ich für eine denkbar schlechte Idee. In der Regel laufen solche Gespräche stets zu deinem Nachteil ab. Mod. UE ist ohnehin unerlässlich und damit, wenn keine nachteiligen Formulierungen oder Formfehler enthalten, sicherlich nie schädlich.
1. Mod UE abschicken
2. Abwarten
3. Abwarten
4. Vergleich in Höhe von 400 bis 500€ anbieten (Mutter ist ja arbeitslos und im Anschluss der Arbeitslosigkeit wird sie Schülerin sein)
5. Eventuell eine befreundete Anwältin fragen ob sie mir ein wenig helfen kann, da ich nicht denke, dass es sich hier um was großes handeln wird für sie (ich hoffe es zumindest) oder einen Fachanwalt einschalten und dann eine außergerichtliche Einigung in Höhe von 300 bis 400 anbieten.
6. Falls partout auf die außergerichtliche Einigung nicht eingegangen wird, lass ich es zum Prozess kommen. Bis dahin werde ich einfach Geld zurücklegen für die SE, FALLS es zu einer Verurteilung kommt. Vielleicht habe ich Glück und die 100€ Grenze wird von einem rechtschaffenden Richter mal eingesetzt, was ich aber in Bayern bezweifle..
Eine mod. UE musst du in jedem Fall abschicken, das ist ohnehin unerlässlich. Wie genau das Prozedere ist, um einen Vergleich auszuhandeln, weiß ich leider nicht. Allerdings musst du dir da schon ein paar Argumente mehr zurecht legen. Beispielsweise solltest du auf die 100E Deckelung der Abmahngebühr (mit Urteilen dazu) verweisen, außerdem solltest du Argumente anführen, wieso, weshalb und warum die geforderte Summe zu viel ist.
Ab sofort müssen ja solche Prozesse im lokalen Gericht, also bei mir hier in Unterfranken, geführt werden oder? Nach Hamburg muss ich da nicht mehr? Kam mir zumindest so vor, dass ich da mal was gelesen habe.
Fliegender Gerichtsstand