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- 14 Juli 2013
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tl:dr: Ich werd den Zaun reparieren und gut ist.
Mir geht's eher um die theoretischen Möglichkeiten, weil das nicht das letzte Mal sein wird und/oder Meinungen dazu.
Die Frage ist ganz einfach kompliziert zu beantworten, kurze Netzrecherche zu einem Ottonormalfall meint: kommt drauf an...
Gegeben sei, wie der Betreff schon sagt, dass ein Baum über die Grundstücksgrenze fällt. Internet sagt: wenn der unvermittelt umfällt ohne vorherige Schäden (morsch etc.) UND Windstärke kleinergleich 7 dann kann es sein, dass das als höhere Gewalt durchgeht und keiner zahlt.
Nun ist es etwas komplizierter; der Baum steht (bzw. stand) im Naturschutzgebiet und war morsch. Logischerweise kann ich da nicht (vorher) rumtappen und den "Nachbarn" dazu verdonnern (wie es normalerweise wäre) im NSG rumzusägen, damit mein Zaun heile bleibt.
Noch komplizierter, da im Osten eher üblich, ist das Stück Wald im Privatbesitz. Der Besitzer kann nichts dafür, dass er mit seinem Land nichts anfangen kann, da die ihn defacto enteignet haben. (Also es ist schon noch sein Land, aber eben auch nicht)
Lange Rede kurzer Sinn; nach meinem Verständnis müsste hier die Naturschutzbehörde/ Bundesland oder wer auch immer einspringen. Andere Ideen?
Mir geht's eher um die theoretischen Möglichkeiten, weil das nicht das letzte Mal sein wird und/oder Meinungen dazu.
Die Frage ist ganz einfach kompliziert zu beantworten, kurze Netzrecherche zu einem Ottonormalfall meint: kommt drauf an...
Gegeben sei, wie der Betreff schon sagt, dass ein Baum über die Grundstücksgrenze fällt. Internet sagt: wenn der unvermittelt umfällt ohne vorherige Schäden (morsch etc.) UND Windstärke kleinergleich 7 dann kann es sein, dass das als höhere Gewalt durchgeht und keiner zahlt.
Nun ist es etwas komplizierter; der Baum steht (bzw. stand) im Naturschutzgebiet und war morsch. Logischerweise kann ich da nicht (vorher) rumtappen und den "Nachbarn" dazu verdonnern (wie es normalerweise wäre) im NSG rumzusägen, damit mein Zaun heile bleibt.
Noch komplizierter, da im Osten eher üblich, ist das Stück Wald im Privatbesitz. Der Besitzer kann nichts dafür, dass er mit seinem Land nichts anfangen kann, da die ihn defacto enteignet haben. (Also es ist schon noch sein Land, aber eben auch nicht)
Lange Rede kurzer Sinn; nach meinem Verständnis müsste hier die Naturschutzbehörde/ Bundesland oder wer auch immer einspringen. Andere Ideen?