• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

9 Euro Ticket

Chegwidden

Hat sich hochgeschlafen-
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Jede Person muss die Kosten für ÖPNV selber Tragen um damit z.b. zur Schule oder Arbeit zu kommen.
Sozial Benachteiligte müssen diese Kosten nicht Tragen und bekommen sie vom Amt erstattet.
Somit haben sie entsprechend nur Anspruch auf erstattung des Vergünstigten Ticketes.

Also geht es hier um Kosten die sie sowieso nicht haben oder haben werden.
Entsprechend Profitieren sie auch nicht von der Vergünstigung.

Mit welcher Begründung können die Personen Kosten Sparen, die sie sowieso nicht haben.
Meine Fresse....

9-Euro-Ticket: Familien, die Hartz-IV beziehen, sollen Geld zurückzahlen
 

KaPiTN

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Wenn das Ticket übernommen wird, gibt es nichts zu berechnen. Egal wie teuer das ist.

Natürlich. Berechnung des Grundbedarfs, nicht der Fahrtkosten

Für welchen Arbeitsweg braucht ein Hartzer das?
An diesem Punkt der Diskussion sollte jeder mitbekommen haben, daß es um Schülerfahrkarten geht.


Nur gut, daß da noch keiner auf die Idee gekommen ist, für die Sommerferien das Fahrgeld für 1,5 Monate zu streichen, weil ja gar keine Schule ist.
 

KaPiTN

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Das wird berücksichtigt.
Eben. Der Grundbedarf sinkt in der Berechnung durch Entlastungsmaßnahmen, weil die Lebenshaltungskosten aller Menschen dadurch sinken. Also bekommen die Bezieher zukünftig weniger Geld, bzw, die Anpassung fällt geringer aus.
 

Fetzi

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Nein. Es werden dann wieder die direkt anfallenden Kosten erstattet.
 

ichdererste

Grinch

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Hab im Radio nur gehört das BaWü den Hartzlern das Geld wieder nehmen will und zwar nur für Juni.
Was kostet diese Maßnahme?
Rechnet sich das überhaupt?
Weiß es nicht, aber könnte mir vorstellen das ein Euro zurück geholt wird und durch den Aufwand fünf Euro ausgegeben werden.
Das wäre ja typisch deutsch.
 

Steeve

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Sie spart nicht 100€, sie spart mehr, oder hat mehr Qualität, denn das 9ET gilt für Reisen durch ganz Deutschland, nicht nur wie in deinem Fall Köln und Umgebung :)
 

Fetzi

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Ich weiß nicht ob an überfüllte Partywagons "Qualität" nennen kann.
Wahrscheinlich verstehe ich deinen Beitrag auch einfach nicht, da du nicht klar kennzeichnest von wem du mit wem über wen sprichst.
 

dexter

Cloogshicer®
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Welche Theorie besagt, daß, wenn es Entlastungen für die Bürger gibt, diese nicht für H4 gelten?
Ich verstehe die Frage nicht. H4-Empfänger werden mit dem Ticket nicht entlastet, weil sie es eh nicht bezahlen müssen. also 100,-=9,-=0,-
"Einkommen" real in jedem Falle "100%". Wie soll man das entlasten?
Edit: Bisherige Posts nicht gesehen, da wird das schon angeschnitten.
 

KaPiTN

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Wenn es keine Entlastung gibt, gibt es auch keine Entlastung, die man zurückzahlen könnte.
 

KaPiTN

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Nein. Dies ist noch einmal eine andere Geschichte. Da wird es sich dann zwar nicht um eine direkte Rückzahlung handeln, aber da findet dann die Rückzahlung durch zukünftige Einbehaltung von Beträgen statt.

Der Gedankenfehler liegt da, daß der Alg2-Bezieher die Kosten für das/die Ticket/s nicht zu tragen hätte. Dem ist aber nicht so. Er hat dies aus seinen Bezügen zu tun.

Würde, vielleicht ist dem auch mancherorts so, die Arge, die Beträge direkt an die Verkehrsbetriebe überweisen*, wäre das einerseits nicht so, dann würde sich aber die Frage der Rückzahlung auch nicht stellen.

Bekommt der Bezieher aber seine seine Leistung als Gesamtbetrag ausgezahlt, fragt keiner, solange keine Rechnungen offen bleiben, wie er das Geld ausgibt.
Soviel Rest-Menschenwürde besteht noch, daß der Bezieher, bis auf die Fixkosten, die Ausgaben seines Budgets selber bestimmen kann.

Egal ob Arge oder Arbeitnehmer, man bekommt jeden Monat Geld ausgezahlt. Reduzieren sich die Kosten für einen Punkt, wie Fahrkosten für Kinder, so bedeutet die Differenz eine Entlastung, weil es im Monatsbudget mehr Geld bedeutet.



* Ist wohl teilweise bei z.B. Miete so üblich, zumindest, wenn der Vermieter das so will, weil der natürlich kein Interesse hat, auf seinen Zins zu verzichten, weil der Leistungsbezieher sein Budget falsch berechnet hat.
 

Der3Geist

always feed the fish

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Der Gedankenfehler liegt da, daß der Alg2-Bezieher die Kosten für das/die Ticket/s nicht zu tragen hätte. Dem ist aber nicht so. Er hat dies aus seinen Bezügen zu tun.

Wie kommst du darauf ?

Die Fahrtkosten sind Kosten, die er nicht selber tragen muss, und erstattet bekommt.
 

LadyRavenous

in Schwarz
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  • Thread Starter Thread Starter
  • #56
Ich habe inzwischen mehrfach das 9 Euro Ticket genutzt, um z.B. Bekannte im Umland zu besuchen, wofür ich normalerweise zum Abo dazu Tickets bräuchte, oder etwas in der Umgebung zu unternehmen, wofür ich ebenfalls normalerweise zusätzliche Tickets benötige. Mehr habe ich deshalb zwar nicht gemacht, aber es macht die Fortbewegung sehr bequem, da man nicht mehr nachdenken muss, welches Zusatzticket man braucht. Zudem spart es Geld.
Nachteilig sind die deutlich volleren Bahnen, da viele auch das Ticket nutzen. Nicht dass es sonst leer wäre...
 

thom53281

SYS64738
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Deutlich vollere Bahnen sind im Sinne des Umweltschutzes ja durchaus zu begrüßen.

Aber es erschlägt tatsächlich den Punkt, der mich beim Bahnfahren am meisten nervt. Der Tarifdschungel, der für einen Gelegenheitsbahnfahrer teilweise sehr undurchsichtig ist, vor allem wenn man dann auch noch in einer fremden Stadt ist. Ich will da nicht eine halbe Stunde studieren müssen, welches Ticket ich nun brauche.
 

KaPiTN

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@Der3Geist

Er hat es aus seinen gesamten Bezügen zu tragen. Was richtig ist, und durch Deinen Link bestätigt wird, daß es nicht aus dem Regelsatz zu finanzieren ist. Es ist eine Zusatzleistung.
Daher kommt ja überhaupt die Argumentation derer, die das Geld zurück fordern möchten.
Die andere Argumentation, wie in Schleswig-Holstein, ist, daß die Entlastung des 9-Eurotickets nicht auf die Zusatzkosten, sondern auf die Verkehrskosten des Regelsatz angerechnet wird.

Es ist aber auf jeden Fall eine Entlastung, da vom monatlichen Budget weniger für Verkehr ausgegeben werden muß.

Die Diskussion dreht sich also nicht darum, sondern darum,wie man diese Entlastung juristisch bewertet (s.o.) und sie evtl. anrechnet und zurückfordert.
 

Der3Geist

always feed the fish

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@KaPiTN
Woher hast du diese Information ?
Selbst in dem von mir Geposteten Link steht es nicht so wie du es sagt.

Gemäß § 28 Abs. 4 SGB II haben Schülerinnen und Schüler unter gewissen Umständen Anspruch auf Erstattung der erforderlichen Fahrtkosten für den Schulweg.

Ferner darf es nach dem Wortlaut des Gesetzes der leistungsberechtigten Person nicht zumutbar sein, die anfallenden Fahrtkosten aus dem Hartz IV Regelsatz zu bestreiten.

§29 SGB 2
(1) Leistungen zur Deckung der Bedarfe nach § 28 Absatz 2 und 5 bis 7 werden erbracht durch Sach- und Dienstleistungen, insbesondere in Form von personalisierten Gutscheinen oder Direktzahlungen an Anbieter von Leistungen zur Deckung dieser Bedarfe (Anbieter); die kommunalen Träger bestimmen, in welcher Form sie die Leistungen erbringen. Sie können auch bestimmen, dass die Leistungen nach § 28 Absatz 2 durch Geldleistungen gedeckt werden. Die Bedarfe nach § 28 Absatz 3 und 4 werden jeweils durch Geldleistungen gedeckt. Die kommunalen Träger können mit Anbietern pauschal abrechnen.

Es steht überall anderst, als du es Behauptest.
Kann man deine Behauptung auch irgendwo Nachlesen ?
 

KaPiTN

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Was behaupte ich denn, was dem widerspricht?
 
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